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Ihr Spezialist für Firmenabwicklungen
Werks- und Betriebsschließungen
Cross-Border-Merger

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Boninvest Beteiligungen GmbH

Wir übernehmen bundesweit Kapitalgesellschaften ohne Fortführungsperspektive

Boninvest Beteiligungen
Eric Kratzer

(Geschäftsführer)

Ein Verkauf oder eine geordnete Abwicklung über unser Büro ist ein entscheidender Faktor für den Ruf Ihres Unternehmens.

Wer Verantwortung übernimmt und Lösungen für Mitarbeiter und Partner schafft, erhält seinen guten Namen und bleibt ein seriöser Marktteilnehmer.

Dies gilt insbesondere wenn:

  • Werksschließung politisch oder medial sensibel  ist
  • Größere Belegschaft betroffen ist
  • Konzernmarke geschützt werden soll
  • Management keine Erfahrung mit Stilllegungen hat
  • Neutralität gegenüber Betriebsrat / Öffentlichkeit hilfreich ist
  • Zeit- und Kostendruck besteht

Beratung auf höchstem Niveau

Um alle Vorteile dieser Situation auszunutzen benötigen Sie ein Team an Ihrer Seite, das über spezielle Kenntnisse verfügt um alle vorhandenen Optionen in Ihrem Sinne zu nutzen.

Die Schließung eines Werkes ist für Ihr Unternehmen ein komplexer, vielschichtiger Prozess.

Arbeitgeber sehen sich mit Betriebsräten, Gewerkschaften, Sozialplanverhandlungen und oft auch mit der Einrichtung von Transfergesellschaften konfrontiert.

Planung und rechtliche Ausgangslage

Bevor ein Unternehmen eine Betriebsschließung konkret in Angriff nimmt, ist eine sorgfältige rechtliche Analyse unerlässlich:

• Prüfung der rechtlichen Grundlagen (z. B. Mitbestimmungsgesetze, Kündigungsschutzgesetz, usw.)
• Bewertung bestehender Tarifverträge und betrieblicher Vereinbarungen
• Frühzeitige Einbindung der Arbeitnehmervertretungen

Schon in dieser Phase ist eine kompetente Begleitung wichtig, um Fehler zu vermeiden, die später zu kostspieligen Verzögerungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Information und Beteiligung von Betriebsrat und Gewerkschaften


In Deutschland sind Betriebsräte und ggf. Gewerkschaften in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:

• Unterrichtungspflicht: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig über die geplante Schließung informieren.
• Beratungsrecht: Der Betriebsrat hat das Recht, Vorschläge zu Alternativen einzubringen.
• Mitbestimmungsrechte: Bei sozialen Folgen (Versetzungen, Entlassungen, Umschulungen) hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.

Ohne die Einhaltung dieser Pflichten drohen nicht nur gerichtliche Verfahren, sondern auch Image- und Vertrauensverluste.

Wir befassen uns mit dem ganzen Spektrum von Betriebsschließungen und dem Thema der GmbH in der Krise.


zu beachten:

Eigenverwaltung als Alternative zur Betriebsschließung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Sanierungsverfahren, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen trotz Insolvenz weiterhin selbst führt.

Voraussetzung ist ein Antrag beim Insolvenzgericht sowie eine nachvollziehbare Fortführungsprognose, aus der hervorgeht, dass der Betrieb wirtschaftlich fortgeführt werden kann.

Geeignet ist das Verfahren insbesondere für Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb, ausreichender Auftragslage und einer gewissen Betriebsgröße.
Die Geschäftsführung übernimmt dabei Aufgaben eines Insolvenzverwalters und wird von einem gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht.
Ziel der Eigenverwaltung ist die Sanierung und Fortführung des Unternehmens sowie eine bessere Befriedigung der Gläubiger als bei einer Betriebsschließung. Zusätzlich sichert das Insolvenzgeld in den ersten Monaten die Liquidität des Unternehmens.

Aktuelle Beteiligungen:

Aktuelle Kundenbewertungen:

Unsere Stärken

Wir reden nicht nur. Wir handeln.

Unser Netzwerk aus spezialisierten Fachanwälten und Steuerberatern steht Ihnen kompetent zur Seite.

01

Interessenausgleich

Neben dem Sozialplan ist auch ein Interessenausgleich zu verhandeln.
Darin wird geregelt, ob, wann und wie die Werksschließung durchgeführt wird.

Wesentliche Fragen sind:

• Zeitplan der Stilllegung
• Zahl und Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer
• Möglichkeiten zur Vermeidung von Entlassungen

Ein fehlender oder fehlerhafter Interessenausgleich kann dazu führen, dass Kündigungen unwirksam sind – mit erheblichen Kostenfolgen.

02

Transfergesellschaft

Zur Abfederung der sozialen Folgen richten viele Unternehmen eine Transfergesellschaft ein.

Merkmale:

• Befristete Beschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer in einer Auffanggesellschaft
• Finanzierung meist durch Arbeitgeber, teilweise auch durch öffentliche Mittel
• Ziel: Vermittlung in neue Arbeitsverhältnisse durch Qualifizierung und Betreuung

Die rechtliche Gestaltung solcher Gesellschaften ist komplex und muss exakt auf den Betrieb zugeschnitten sein.

03

Kündigungen und rechtliche Risiken

Sind Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen, folgt die Umsetzung:

• Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit (Pflicht nach § 17 KSchG)
• Sozialauswahl der betroffenen Arbeitnehmer (nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung)
• Prüfung einzelner Kündigungen auf formelle und materielle Wirksamkeit

Fehler in diesem Stadium führen fast zwangsläufig zu Kündigungsschutzklagen.

04

Typische Probleme und Fallstricke

– Verzögerungen durch blockierende Verhandlungen mit Gewerkschaften

– Gerichtliche Verfahren über Sozialplan- oder Interessenausgleichspflichten

– Unwirksame Kündigungen wegen Formfehlern

– Hohe Kosten durch fehlerhafte Abfindungsregelungen

– Imageschäden durch öffentliche Auseinandersetzungen

Warum Sie professionelle Beratung brauchen

Die rechtlichen Herausforderungen bei einer Werksschließung sind enorm.

Ohne erfahrene Beratung drohen:

• Rechtsstreitigkeiten mit Betriebsräten und Gewerkschaften
• Unwirksame Kündigungen und hohe Prozesskosten
• Verzögerungen, die die wirtschaftlichen Ziele der Schließung zunichtemachen können

Jetzt Kontakt aufnehmen

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Herausforderungen meistern!

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

In unserem Netzwerk finden Sie Experten für alle rechtlichen Fragen.

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